Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Warenverkauf

1. ALLGEMEINES

1.1  Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie binnen zehn Werktagen (Mo – Sa) bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

1.3  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch Folgeaufträge, die wir nur zu diesen Bedingungen abschließen.

 

2. LIEFERUNG

2.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Sendung unser Haus verlassen hat, bzw. an die zum Transport beauftragten Personen übergeben wird. Gleiches gilt nach Mitteilung der Versandbereitschaft, wenn die Ware auf Wunsch des Kunden nicht unverzüglich zur Versendung kommt. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen.

2.2 Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

2.3 Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn der Termin als Festtermin schriftlich bestätigt wird. Sonstige Termine sind unverbindlich. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist bzw. eines Festtermins ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

2.4 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Mengenabweichungen von 10 % berechtigen nicht zur Zurückweisung der Ware.

 

3. BERECHNUNG

3.1 Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Geschäft, ohne Verpackung.

3.2  Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.

3.3 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

3.4 Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Kunden an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Kunden insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.

 

4. HÖHERE GEWALT

Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

 

5. ZAHLUNG

5.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug acht Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.

5.2  Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Kunden.

5.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3 % über dem jeweiligen Basis-Zinssatz der EZB, berechnet.

5.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

5.5  Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

 

6. VERSAND

6.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.

6.2 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Kunden.

 

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Kunden jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

7.2 Der Kunde hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.

7.3  Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Werktagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

7.4 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

Schlägt die Mängelbeseitigung durch unser Haus fehl, oder sind wir dazu nicht bereit oder in der Lage, oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz und/oder entgangenen Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen.

7.5 Soweit wir in unserem Hause aus vom Kunden beigestellten Waren (d.h. vom Kunden geliefert oder auf Weisung des Kunden von uns besorgt) ein neues Werk herstellen, beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.6  Für die Druckfestigkeit unserer Schlauchleitungen haften wir im Rahmen der üblichen Druckprüfungen des Herstellers. Weitergehende Anforderungen oder Druckfestigkeitsprüfungen in unserem Hause erfolgen nur aufgrund eines gesonderten Auftrages und müssen von uns schriftlich bestätigt werden.

7.7 Wir leisten Gewährleistung für die Dauer von sechs Monaten ab Übergabe. Die Gewährleistungsfrist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

8. HAFTUNG

8.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

8.2  Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

 

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1  Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

9.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

9.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 9.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen.

9.4  Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

9.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

9.6 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

9.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9.8           Sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt oder zusammengestellt werden, unterliegen unserem Urheberrecht und bleiben unser Eigentum.

 

10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

10.1 Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.

10.2 Es gilt in jedem Falle deutsches Recht.

10.3 Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden, gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung unter Beachtung des dispositiven Rechts am Nächsten kommt.